|
|
 |
 |
 |
|
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
 |
| Sollten Sie unbedingt gelesen haben! |
 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ASTARTE Software GmbH, Auf dem Zilles 6, 65510 Idstein
Gültig ab 08.04.2008
1. Allgemeines
1.1
Die Firma ASTARTE Software GmbH, Idstein– im folgenden
ASTARTE genannt – erbringt die von ihr angebotenen Leistungen
ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2
Abweichende Bestimmungen des Vertragspartners oder Ergänzungen zu
diesen Bestimmungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vor
Vertragsschluss zwischen ASTARTE und dem Vertragspartner ausdrücklich
schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch dann, wenn ASTARTE
in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bestimmungen die
Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.3
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungsbeschreibung
2.1
ASTARTE stellt dem Vertragspartner technische Infrastrukturen für das
Management von Nachrichten über elektronische Kanäle zur Verfügung und
erbringt die dazugehörenden Dienstleistungen.
|  | | nach oben |  |  | 3. Vertragsschluss
3.1
ASTARTE behält sich nach freiem Ermessen vor, Bestellungen/Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
3.2
Die von ASTARTE erstellten Angebotsschreiben erfolgen grundsätzlich
unverbindlich und freibleibend, d.h. sie stellen lediglich eine
Aufforderung an den Vertragspartner dar, einen entsprechenden Auftrag
an ASTARTE zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) seitens der
Geschäftsführung von ASTARTE zustande. Für den Inhalt und die
Ausführung des Vertrages sind die in der von ASTARTE erstellten
Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen maßgebend.
3.3
ASTARTE ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung
erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Dem Vertragspartner
ist bekannt, dass ASTARTE für die Ausführung von
Nachrichtenversendungen über elektronische Kanäle auf die Mitwirkung,
insbesondere auf die Bereitstellung von Daten seitens des Vertragspartners,
angewiesen ist.
4.2
Der Vertragspartner muss als Versender einer Werbesendung klar
erkennbar sein. Jede versendete E-Mail muss ein leicht erkennbares
Impressum enthalten, entweder im Text oder über einen unmittelbaren
Link erreichbar. Das Impressum muss die nachfolgenden Angaben
enthalten: 4.2.1
den Namen und die Anschrift, unter der der Versender niedergelassen
ist, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform,
den Vertretungsberechtigten und das Handelsregister, Vereinsregister,
Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das
sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer;
4.2.2
Kontaktinformationen, mindestens jedoch eine gültige
Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse und
4.2.3
in Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer
nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist, die Angabe
dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten nach § 5 Abs. 1 des
Telemediengesetzes (TMG) bleiben unberührt.
4.3
Der Kunde hat einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen. Die Reaktionszeit
hat maximal 24 h werktäglich zu betragen.
4.4
Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails
zuzusenden, hat der Kunde in jeder e-Mail hinzuweisen. Hinweise
auf diese Möglichkeit sind in jede versendete Nachricht
aufzunehmen. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich
durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten
(beispielsweise Login und Passworts) möglich sein. Ausnahmen
dazu können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine
abweichende Handhabung aufgrund von Besonderheiten des angebotenen
Dienstes erforderlich ist. Abmeldungen sind unverzüglich
zu bearbeiten.
4.5
Der Kunde muss E-Mail-Adressen der beteiligten Internet-Service
Provider von der Mailingliste nehmen, wenn nach dem Beschicken
dieser Adressen drei Hard-Bounces erfolgten.
4.6
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Störungen und Mängel
ASTARTE unverzüglich nach Entdeckung (unter Angabe einer konkreten
schriftlichen Fehlerbeschreibung) mitzuteilen. Der Vertragspartner
stellt in diesem Fall ASTARTE alle Unterlagen und Informationen
zur Verfügung, die zur Analyse und Fehlerbeseitigung benötigt
werden.
4.7
Stellt sich heraus, dass die vom Vertragspartner bemängelte
Leistung nicht von ASTARTE zu vertreten ist, kann ASTARTE
eine Aufwandsentschädigung, insbesondere für Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten, verlangen.
|  | | nach oben |  |  | 5. Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte 5.1
Sofern es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag handelt, bleibt die
Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ASTARTE. Vor
Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von
ASTARTE nicht zulässig. 5.2
Sofern der Vertragspartner lediglich die ASP–Dienstleistung nutzt, wird
ihm nur eine Nutzung für eigene Zwecke gestattet. Weitergehende
Nutzungs- oder Eigentumsrechte werden – sofern gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen. Das Eigentum verbleibt vollständig bei ASTARTE .
Eine Weitergabe bzw. eine Zugänglichmachung an Dritte ist ausdrücklich
nicht gestattet. Nähere nutzungsrechtliche Regelungen werden im
ASP–Vertrag getroffen.
6. Urheberrechte
Die von ASTARTE genutzte Software ist nach den §§ 69 a ff.
urheberrechtlich geschützt. Es besteht darüber hinaus auch weltweit
nach den jeweiligen Rechtsordnungen urheberrechtlicher Schutz. Der
Vertragspartner verpflichtet sich ausdrücklich, diesen
urheberrechtlichen Schutz zu beachten.
7. Vergütung/Zahlung/Fälligkeit 7.1
Es gelten die individuell vereinbarten und schriftlich bestätigten Preise. 7.2
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach
Lieferung bzw. Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug, netto, fällig. 7.4
(1) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartner ist
ASTARTE berechtigt für die Dauer des Verzuges Zinsen
in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen, sofern es
sich bei dem Geschäft um ein Geschäft ohne Verbraucherbeteiligung
handelt.
(2) Bei Geschäften mit Verbraucherbeteiligung ist
ASTARTE berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen
in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
(3) Ausgenommen von diesen Regelungen bleiben nachweisbar höhere oder niedrigere Verzugsschäden. 7.5
Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen werden alle gewährten
Rabatte, Skonti oder sonstige vergütungsreduzierende Vereinbarungen
hinfällig. In diesem Fall gilt der ursprüngliche Preis, der ohne die
Gewährung von Rabatten oder Skonti bzw. sonstigen
vergütungsreduzierenden Vereinbarungen errechnet wurde, als vereinbart. 7.6
Monatliche und jährliche Kosten werden jeweils im voraus in Rechnung gestellt. 7.7
ASTARTE behält sich eine Preisanpassung – frühestens jedoch 3 Monate
nach Abschluss des Vertrages - vor. Diese wird dem Vertragspartner
mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Der schriftlichen Mitteilung steht eine Mitteilung per E-Mail gleich.
Dem Vertragspartner steht für den Fall der Preiserhöhung ein
Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Inkrafttretung der Preisanpassung zu.
|  | | nach oben |  |  | 8. Aufrechnung
Der Vertragspartner hat das Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine
Gegenansprüche unbestritten rechtskräftig festgestellt oder von ASTARTE
anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur dann zu,
wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis wie der
Anspruch beruht.
9. Gewährleistung/Haftung 9.1
(1) Die folgenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für die
Begrenzung der Haftung für Schäden aufgrund fahrlässiger oder
vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Liegt eine von ASTARTE – nicht im Mangel der Kauf- oder Werksache
liegende – zu vertretende Pflichtverletzung vor, so wird durch die
nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nicht das Recht des
Vertragspartners beschränkt, sich vom Vertrag zu lösen. 9.2
Mitarbeiter von ASTARTE sind zu Zusagen, die die Fähigkeiten des
Produkts, den Leistungsumfang oder sonstige dem Produkt anhaftende
Tatsachen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt. Etwas anderes gilt
nur, sofern eine solche Zusage schriftlich von der Geschäftsführung
bestätigt wird. 9.3
ASTARTE haftet unter Maßgabe des Punktes 10.2 nur für Schäden,
die durch eine schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
verursacht wurden oder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens
ASTARTE beruhen. 9.4
Eine Haftung für Verletzung von weiteren Pflichten kommt nur insoweit
in Betracht, als dass ASTARTE für deren Bestand eine besondere
Verpflichtung übernommen hat und ASTARTE Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Weitergehender Schadensersatz
ist ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Bestimmungen einen
Ausschluss zulassen. Hiernach nicht ausgeschlossene Schäden beschränken
sich in ihren Ersatzansprüchen auf die typischen bei Vertragsschluss
voraussehbaren Schäden. 9.5
Macht ein Vertragspartner Schadensersatz wegen des Verlustes von Daten
geltend, so hat er nachzuweisen, dass er der im Verkehr üblichen
Verpflichtung zur Sicherung eigener Daten gegen Verlust oder sonstiges
Abhandenkommen nachgekommen ist. 9.6
(1) Liegt ein von ASTARTE zu vertretender Mangel in der Kauf- oder
Werksache vor, so ist ASTARTE zur Erfüllung des Nachlieferungsanspruchs
nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung verpflichtet sich ASTARTE
alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosen zu tragen,
soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem
anderen Ort als dem ursprünglichen Erfüllungsort verbracht wurde.
(2) Ist ASTARTE zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit
oder in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus
aus Gründen, die von ASTARTE zu vertreten sind oder schlägt die
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach Abs. 1 in sonstiger Weise
fehl, ist der Vertragspartner nach Wahl berechtigt, entweder vom
Vertrag zurückzutreten oder eine dem Mangel entsprechende Minderung des
Preises zu verlangen.
(3) Der gesetzliche Anspruch auf Schadensersatz wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 9.7
Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenen Umfang,
wenn ASTARTE an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere
Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse,
die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, gehindert
wird. Als Ereignis im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg,
Aufruhr, Streiks, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung und andere nicht
vorhersehbare Betriebsstörungen. 9.8
Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen
uns, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage
nach Anlieferung angezeigt werden. Ist der Kunde Vollkaufmann, so sind
durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel spätestens 10 Tage
nach Anlieferung, im Falle versteckter Mängel unverzüglich nach
Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz der
Adressen entbindet nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung
unserer Lieferungen bei Eingang. 9.9
Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung haben wir nach
unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Besteller kann
sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen,
wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung
wiederum fehlerhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener
Frist durchgeführt wird. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften
bleibt unberührt. 9.10
Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei
Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung
ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung
zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haften wir für
Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur
soweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu
rechnen war. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten
Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit. 9.11
Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver
Vertragsverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In allen Fällen stellt uns der
Kunde von Ansprüchen Dritter frei. 9.12
Die maximale Haftungshöhe von ASTARTE liegt in allen Fällen bei maximal 50% des Auftragwertes.
|  | | nach oben |  |  | 10. Verjährung
10.1
Die Ziffern 10.2 bis 10.4 gelten nicht für deliktische Ansprüche des
Vertragspartners gegen ASTARTE. Für diese Ansprüche gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist des § 852 BGB.
10.2
Schadensersatzansprüche aus einem Geschäft ohne Verbraucherbeteiligung
verjähren nach einem (1) Jahr von dem Zeitpunkt ab, zu dem der
geschädigte Vertragspartner von dem Schaden und den Umständen Kenntnis
erhält, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt. Sie
verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis innerhalb von zwei (2) Jahren von
dem schädigenden Ereignis an.
10.3
Die unter 10.2 genannten Regelungen gelten auch für Ansprüche auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden.
11. Datenschutz
Verwendet der Vertragspartner Daten Dritter oder übermittelt an ASTARTE
Daten Dritter zur Weiterverarbeitung, so ist er verpflichtet, für die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmung zu sorgen und zu
gewährleisten, dass diese Daten frei von Rechten Dritter bzw. mit
Zustimmung des betroffenen Dritten weiterverarbeitet werden dürfen
(Permission/ optin). Sollte ASTARTE wegen einer Rechtsverletzung
- gleich welcher Art - in Anspruch genommen werden, so stellt der
Vertragspartner ASTARTE von allen Ansprüchen frei, und verpflichtet
sich, alle daraus erwachsenden Kosten zu übernehmen.
12. Gerichtsstandsvereinbarung
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wiesbaden vereinbart.
13. Ausschluss von UN–Kaufrecht/Geltung deutsches Recht
Die Geltung des UN–Kaufrechts wird ausgeschlossen; es gilt ausschliesslich deutsches Recht.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Im Fall von Lücken gilt
diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was dem Sinn
und Zweck nach vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit von
vornherein bedacht worden wäre.
Stand: 04/2008
|  | | nach oben |  |  |
 |
|
|
|